Psychotherapie

Behandlungsspektrum
 

  • Depressionen (Belastungen, Erschöpfung, Lebenskrisen)
  • Burnout/ Stress und berufliche Probleme (z.B. Mobbing)
  • Akute Krisensituationen nach belastenden Lebensereignissen (Trennungssituationen, Sinn- und Lebenskrisen, Beziehungsprobleme, Trauerproblematik)
  • Reaktionen auf schwere Belastungen / traumatische Ereignisse (Posttraumatische Belastungsstörungen)
  • Ängste und Panik (Phobien, Panikattacken, soziale Ängste / Unsicherheiten, anhaltende Sorgen und Ängste)
  • Zwangserkrankungen (Zwangsgedanken, Zwangshandlungen z.B. Wasch- oder Kontrollzwänge)
  • Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Adipositas)
  • Aufschiebeverhalten/ Erledigungsblockaden (Prokrastination)
  • Psychische Beschwerden im Zusammenhang mit körperlichen Erkrankungen (u.a. auch chronische Schmerzen, Tinnitus, Migräne)
  • Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen im Kontakt mit anderen Menschen
  • Schlafstörungen
  • uvm....

Sollte Ihr spezifisches Problem hier nicht aufgelistet sein, sprechen Sie uns gerne an.

 

 

 

 

 

Kosten für eine Psychotherapie

Gesetzliche Versicherung

Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung werden die Kosten für eine Psychotherapie grundsätzlich von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Bitte bringen Sie lediglich ihre Krankenversicherungskarte zum Erstgespräch mit, eine Überweisung ist nicht erforderlich. Wenn Ihnen bereits Vorbefunde oder Arztbriefe zu ihrem aktuellen Anliegen vorliegen, können Sie diese gerne ebenfalls mitbringen. Das Antragsverfahren erläutere ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Private Versicherung

In der Regel übernehmen die Privaten Krankenkassen und die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie. Das Ausmaß der Kostenübernahme ist hierbei jedoch sehr unterschiedlich. Bitte erfragen Sie im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden und welches Antragsverfahren (entsprechende Formulare) notwendig ist.

Selbstzahler

Die Behandlungskosten können auch von Ihnen selbst getragen werden. Die Krankenkasse erfährt in diesem Fall nichts von der erfolgten Behandlung. In diesem Fall kann die Behandlung ohne Antragstellung und Wartezeit sofort beginnen. Im Fall von Psychotherapie wird bei Selbstzahlern ebenfalls über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet

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